Lösung für die Wäscheaufbereitung in der außerklinischen Intensivpflege gemäß Rahmenempfehlung

In den Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege werden für Wohneinheiten strukturelle Anforderungen festgelegt, die auch ein Hygienekonzept umfassen. Die Anforderungen werden erfüllt durch eine Wäscheaufbereitung in einer zertifizierten Wäscherei (RKI- oder RAL Zertifikat).

Erfüllen Sie unkompliziert diese Anforderungen indem Sie von unserer Erfahrung in diesem Bereich profitieren. Als Ihr Partner stellen wir Ihnen alles Erforderliche kostenlos zur Verfügung. Wir bilden alle Prozesse ausschließlich elektronisch ab, dabei sind Sie einfach in der Umsetzung für Ihre Mitarbeiter. Für unsere Dienstleistungen ist keine weitere manuelle Dokumentation erforderlich. Sie haben keine Anfangsinvestitionen und bei einer Abnahme der Dienstleistung volle patientenindividuelle Kostentransparenz. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie Sie die Anforderungen der Rahmenempfehlungen für die Wäscheaufbereitung in Wohneinheiten schnell und einfach erfüllen können. Sie erreichen uns unter waescheservice@cosavita.de oder unter 0211 976 349 51.